Familienberatungsstelle Details

 

Integrationsberatung:

Beratung und Begleitung bedeutet ziel- und lösungsorientiertes Herangehen an individuelle Problemlagen. Dies beinhaltet das Entdecken von Möglichkeiten und Suchen von passenden Rahmenbedingungen, Information über gesetzliche Bestimmungen und finanzielle Angelegenheiten, Begleitung und Vermittlung in Konfliktsituationen sowie Kooperation und Vernetzung mit Kindergärten, Schulen, Schulbehörden und Elterninitiativen.

Psychoanalytisch-pädagogische Erziehungsberatung:

Psychoanalytisch-pädagogische Erziehungsberatung setzt bei Erziehungsfragen und Erziehungsproblemen jeglicher Art im Alltag an. Sie hilft bei Fragen zu Schulschwierigkeiten, unterschiedlichen Symptomen (Kontaktschwierigkeiten, Ängste, Wutausbrüche, Bettnässen etc.) sowie bei familiären Belastungen (Scheidung, Todesfall etc.).

Beratung und Begleitung bedeutet das gemeinsame Erarbeiten von Problemlösungen auf der Basis fundierten Verstehens. Dies beinhaltet das Verstehen der Hintergründe für die Probleme, das Verhalten oder die Symptome des Kindes und dadurch das Finden von Wegen, die freudvolle Beziehung zum Kind wieder herzustellen.

Kinderbeistand:

Wenn das Pflegschaftsgericht über Obsorge oder Besuchsrecht entscheiden muss, ist es verpflichtet, auch zu hören, wie es dem Kind geht, was es möchte und wie es sich seine Zukunft vorstellt.

Um Belastungen in dieser sehr schwierigen Zeit möglichst zu verringern kann für das Kind ein Kinderbeistand vom Gericht bestellt werden. Der Kinderbeistand ist eine Begleitung für das Kind, der dafür sorgt, dass die Interessen der Kinder gewahrt werden, wenn sich die Eltern zanken. Er informiert das Kind und vertritt dessen Anliegen und Rechte. Er ist ein persönlicher Ansprechpartner für das Kind, er kann das Kind zu Gerichtsterminen begleiten und soll ihm vor allem das belastende Gefühl nehmen, für die Situation verantwortlich zu sein.

Beratung nach § 95 und § 107 AußStrG:

Die Familienberatungsstelle bietet für die Verordnung nach § 95 AußStrG bei einvernehmlicher Scheidung Einzel- und Paartermine für Eltern an.
Ein wenig abseits von „ratgeberartigen Handlungsanweisungen“ geht es darin um Fragen, was Kinder brauchen (und in gewisser Weise vielleicht auch Eltern), um mit dem Ereignis der Trennung/Scheidung gut zurande zu kommen und um gestärkt daraus hervorzugehen.

Themen sind:

  • Wie (vielfältig) Kinder die Trennung/Scheidung ihrer Eltern erleben und welche Notlagen, Bedürfnisse und Reaktionen daraus entstehen.
  • Gleichzeitig wird auch ein erster Blick darauf gerichtet, welche Schwierigkeiten sich oftmals für Eltern ergeben, die es ihnen nahezu verunmöglichen, den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden.
  • Dazu gehört auch, dass Belastungen zwar an Grenzen führen können, aber nicht überhand nehmen müssen.
  • Dass jede Trennung und Scheidung für Kinder auch eine Chance darstellt: Wenn Kinder die für sie notwendigen Informationen bekommen und Eltern in die Lage kommen, ihre Bedürfnisse und Reaktionen verstehen zu können.

Beratungen nach § 107 AußStrG können im Zuge von Verfahren über die Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Kontakt von Seiten des Gerichts beschlossen werden.

Unsere ErziehungsberaterInnen haben besondere fachliche Spezialisierungen und viel Erfahrung in der Arbeit mit Eltern, die sich in Trennung/Scheidung befinden – besonders auch bei hochstrittigen Dynamiken.

Beratungen nach § 95 und §107 AußStrG werden nicht vom Bundesministerium gefördert und sind daher kostenpflichtig.